Anrechnung von Wertgegenständen
Unser Kerngeschäft liegt auf der fachgerechten Entsorgung und Präparation von Wohnungen, Häusern, Dachböden, Kellern, Läden, Geschäften, Büros und Garagen etc. zur einwandfreien Übergabe an den Vermieter oder Eigentümer.
Wir können Ihnen bei einer Wohnungsauflösung oder Entrümpelung aber auch durch die Vermittlung eines Händlers für Ihre Wertgegenstände helfen.
Je nach Art der Gegenstände empfehlen wir Ihnen einen Spezialisten, der Ihnen kompetent und unverbindlich ein Angebot unterbreitet. In der Regel empfiehlt sich aber auch der private Verkauf. Dazu nutzen Sie am besten die einschlägigen Kleinanzeigenportale oder kontaktieren die auf das jeweilige Objekt spezialisierten Ankäufer.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen außerhalb eines Entrümpelungsauftrages keine Auskunft zu Händlern geben können.
Wenn Sie über Wertgegenstände im Objekt verfügen, die auf die Kosten der Haushaltsauflösung oder Entrümplung angerechnet werden sollen, ist es unerlässlich einige Grundsätze zu berücksichtigen:
- Waschmaschinen und Trockner, Kühlschränke und Elektroherde (nicht älter als 5 Jahre, Markengeräte wie Miele, AEG, Siemens Bosch etc., 100% funktionstüchtig und gepflegt
- Fahrräder im sehr guten Zustand (Markenräder)
- Werkzeuge (Marken wie z.B Festool, nicht älter als 5 Jahre)
- Designerklassiker der 60er und 70er (keine Replikate und unbeschädigt)
- Porzellan: Nur deutsche Hersteller, vollständig und unbeschädigt
- Orienttppiche (nur vor 1939 oder Seide mit Zertifikat )
- Möbel aus Furnierholz ohne Markennamen oder Designerherkunft
- Mobiliar von Möbelhausketten und Möbeldiscountern