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Rückgabe von Mietobjekten

So hinterlassen Sie die Immobilie mietvertraglich korrekt.

Ratgeber zur Rückgabe von Mietobjekten

Sie planen einen Umzug und möchten Ihre Mietwohnung oder Ihr Miethaus an den Vermieter zurückgeben? In unserem Ratgeber haben wir zusammengefasst, was typischerweise bei der Rückgabe von Mietimmobilien zu beachten ist und welche rechtlichen Hinweise in Mietverträgen oft enthalten sind.

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Besenreine Übergabe der Mietwohnung oder des Miethauses

In vielen Mietverträgen ist festgelegt, dass die Immobilie besenrein übergeben werden soll. Besenrein bedeutet in der Regel, dass grobe Verschmutzungen entfernt sein sollten, wie etwa das Fegen der Böden, das Entfernen von Müll und Staub. Kleinere Abnutzungsspuren, die durch normale Nutzung entstanden sind, werden häufig nicht als Mangel angesehen.

Gemäß § 546 BGB wird der Mieter verpflichtet, die Mieträume nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. Dabei ist jedoch stets der individuelle Mietvertrag maßgeblich, da sich dort spezifische Bedingungen für die Übergabe finden können.

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Schönheitsreparaturen: Was üblicherweise verlangt wird

Manche Mietverträge enthalten Klauseln zu sogenannten Schönheitsreparaturen. Darunter fallen oft Arbeiten wie das Streichen von Wänden und Decken sowie kleinere Reparaturen. Allerdings darf laut Rechtsprechung nicht jede Schönheitsreparatur auf den Mieter übertragen werden. Übermäßig belastende Klauseln können gegebenenfalls unwirksam sein.

Ein Tipp: Überprüfen Sie die entsprechenden Passagen in Ihrem Mietvertrag oder holen Sie sich bei Unsicherheiten rechtlichen Rat, um zu klären, welche Schönheitsreparaturen verpflichtend sind.

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Schäden und Reparaturen

Üblicherweise wird erwartet, dass Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, vor der Übergabe beseitigt werden. Dazu zählen in der Regel Bohrlöcher, starke Kratzspuren auf Parkett oder beschädigte Fliesen. Solche Beschädigungen können durch § 280 BGB abgedeckt sein, welcher eine Pflicht zum Schadensersatz vorsieht.
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Übergabeprotokoll: Sicherheit für Mieter und Vermieter

Bei der Rückgabe der Immobilie ist es oft hilfreich, ein Übergabeprotokoll zu erstellen. Damit werden der Zustand der Wohnung oder des Hauses sowie eventuelle Mängel festgehalten. So lässt sich der Zustand der Immobilie zum Übergabezeitpunkt dokumentieren und es gibt Klarheit für beide Seiten. Fotos können diesen Prozess sinnvoll ergänzen.
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Informationen und Unterstützung für Mieter

Falls Sie sich rechtlich absichern möchten oder Fragen haben, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

• Mietervereine wie der Deutsche Mieterbund bieten Unterstützung und Beratung für Mieter.
• Anwälte für Mietrecht können Ihnen bei speziellen Fragen zur Übergabe und Konflikten mit dem Vermieter helfen.
• Webseiten wie mietrecht.de oder mieterbund.de bieten hilfreiche Informationen, Musterschreiben und Tipps zu Schönheitsreparaturen und Wohnungsübergaben.

Zusammenfassung: Tipps zur Übergabe von Mietobjekten

  1. Überprüfen Sie Ihren Mietvertrag hinsichtlich Übergabebedingungen.
  2. Klärung von Schönheitsreparaturen: Welche Arbeiten sind wirklich verpflichtend?
  3. Eventuelle Beschädigungen beheben, die über die normale Abnutzung hinausgehen.
  4. Besenreine Übergabe: Entfernen Sie grobe Verschmutzungen und persönliche Gegenstände.
  5. Übergabeprotokoll erstellen: Dokumentieren Sie den Zustand zur Sicherheit.

Hinweis: Dieser Ratgeber stellt keine Rechtsberatung dar. Für individuelle Fragen und rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine Rechtsberatungsstelle.